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Norwegische Medien ziehen gegen Meta vor Gericht

Dabei hat Meta das Wort „trainieren“ aus seiner Klausel gestrichen.

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Norwegische Medien ziehen gegen Meta vor Gericht

Zehn Namen vor dem Osloer Gericht

Am Dienstag, dem 27. Oktober, kündigte der norwegische Medienverband MBL einen seltenen Schritt an. NRK, TV 2, Schibsted, Amedia, Polaris, Aller, DN, Mentor Medier, die Agentur NTB und die Zeitung Hordaland Folkeblad beantragen beim Bezirksgericht Oslo eine einstweilige Verfügung. Ziel: Metas neue Geschäftsbedingungen stoppen, bis ein Richter geklärt hat, ob sie rechtmäßig sind.

Öffentlich-rechtlicher Sender, große Privatkonzerne, Nachrichtenagentur: MBL spricht von einer Branche, die hinter demselben Antrag steht.

Die Bedingungen gelten für alle, die eine professionelle Seite auf Facebook oder Instagram betreiben. Sie enthalten die Klausel, die wir am 17. Oktober auseinandergenommen haben: Meta darf Crawler auf die mit diesen Konten verknüpften Websites schicken und dort regelmäßig nach Aktualisierungen suchen.

Damals hatten wir gezeigt, dass die US-englische Fassung über Nacht das Wort „train“ verloren hatte, während die französische Seite noch „entraîner“ sagte. Wir haben noch einmal nachgelesen.

Das Wort ist überall verschwunden

Am Mittwoch, dem 28. Oktober, um 11.18 Uhr haben wir von einem Anschluss in Frankreich aus die Seite mit den künftigen Bedingungen in fünf Sprachfassungen geöffnet: US-Englisch, britisches Englisch, Französisch, Deutsch und Norwegisch. In keiner steht noch das Verb „trainieren“ oder ein Äquivalent. Alle sagen jetzt dasselbe: Die Crawler dienen dazu, „werbliche und geschäftliche Produkte“ bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen und zu pflegen sowie die Integrität und Sicherheit der Meta-Produkte zu wahren.

Die Anpassung ging nicht in einem Zug über die Bühne. Nach den Schnappschüssen der Wayback Machine änderte sich die britische Fassung zwischen dem 17. und 20. Oktober. Für die französische wissen wir nur: Am späten Nachmittag des 17. Oktober stand das Wort noch da, heute nicht mehr. Eine Ankündigung von Meta zu diesen Änderungen haben wir nicht gefunden.

Die zehn Medien greifen also eine Crawler-Klausel an, in der vom Training keine Rede mehr ist. Ein Wort aus einem Vertrag zu streichen, ist, als nähme man das Schild von einer Tür: Man weiß nicht mehr, wozu der Raum dient, aber die Tür steht weiter offen.

Was die Klausel weiterhin erlaubt

Der Satzanfang hat sich in keiner Sprache geändert. Crawler, regelmäßige Besuche und „Test-Anmeldedaten“, mit denen man sich wie ein Leser auf einer Website anmelden kann. Laut MBL könnte so jeder Artikel, jedes Foto und jedes Video norwegischer Medien abgegriffen werden, auch hinter der Bezahlschranke. Ein Widerspruch sei nicht vorgesehen; der einzige Ausweg sei, das Konto zu löschen.

Dazu kommt eine Grauzone, die der Text nicht auflöst. Kann das „Entwickeln“ und „Erforschen“ von Werbeprodukten auch KI-Werkzeuge umfassen, die Anzeigen erzeugen? Keine der fünf Fassungen sagt es, weder so noch so.

Meta antwortet mit einer Datei. In einer E-Mail an NRK versichert ein Sprecher, Inhaber von Inhalten könnten weiterhin robots.txt nutzen, das „Betreten verboten“-Schild, das eine Website für Crawler aufstellt. Schon am 17. Oktober hatte Meta gegenüber Nieman Lab, dem Journalismus-Labor der Harvard-Universität, erklärt, man habe den Text umgeschrieben, weil nicht deutlich genug gewesen sei, dass diese Präferenzen beachtet werden. Darüber hinaus wollte Meta sich gegenüber NRK nicht äußern.

Ein Versprechen ist keine Klausel

Hier setzt MBL an. Das Stichwort robots.txt kommt in keiner der fünf Fassungen vor, die wir gelesen haben. Wenn Meta meine, dass die Vorbehalte respektiert werden, müsse es das in die Bedingungen schreiben, fordert MBL-Präsidentin Lene Eltvik Vindfeld (im Sinn ihrer Aussage, aus dem Norwegischen übersetzt). Die Zusage eines Sprechers genügt dem Verband nicht.

Er stellt zwei weitere Forderungen. Jede Nutzung von Journalismus zum KI-Training oder für eigenständige KI-Produkte soll über eine gesonderte, freiwillige Vereinbarung mit dem jeweiligen Medium laufen. Und wer Crawler aussperrt, soll das nicht mit Reichweite bezahlen: keine gedrosselte Verbreitung als Strafe.

Gegenüber NRK spricht Vindfeld von einem „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“. Der Antrag selbst ist nicht veröffentlicht.

Gehen oder bleiben und klagen

Warum schließen die Medien ihre Seiten nicht einfach? „Das ist leider nicht so einfach“, sagt Olav Nyhus, Justiziar des öffentlich-rechtlichen Senders, gegenüber NRK (sinngemäß aus dem Norwegischen). NRK habe den Auftrag, alle zu erreichen, und diese Plattformen seien nach seiner Einschätzung unumgänglich geworden, um das Publikum zu erreichen. Außerdem zeige NRK auf seinen Seiten auch Inhalte, deren Rechte bei anderen liegen.

Ein Händler, dessen Laden an der einzigen belebten Straße der Stadt liegt, fechtet den neuen Mietvertrag an, statt umzuziehen.

Andere rechnen anders. Die Lokalzeitung Fjell-Ljom in Røros wird ihre Facebook-Seite laut NRK am 1. Januar 2027 endgültig löschen. Ein kleiner Titel kann sich leisten, was der öffentliche Rundfunk nicht kann.

Auch Déclic ist betroffen: Unsere Artikel werden über eine Facebook-Seite und ein Instagram-Konto verbreitet, und diese Bedingungen gelten für uns wie für jedes Medium, das dort seine Links teilt.

Eine Verschiebung zum rechten Zeitpunkt

Die Bedingungen sollten am 30. Oktober in Kraft treten. Auf Metas Seite steht inzwischen der 20. November, in allen fünf Sprachen. Die Verschiebung ist keine Reaktion auf den norwegischen Antrag, sie ging ihm voraus. Am Freitag, dem 23. Oktober, erklärte Meta gegenüber Nieman Lab, man brauche mehr Zeit, um den Partnern zu erläutern, was sich ändert und was nicht, robots.txt eingeschlossen.

Thomas Höppner, Anwalt und Professor für Wettbewerbsrecht in Deutschland, sieht darin etwas anderes. Gegenüber Nieman Lab äußerte er die Befürchtung, die Verschiebung solle vor allem das Risiko von Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz verringern. Ein Richter, der im Eilverfahren angerufen wird, verlangt Eile. Je mehr Zeit die Kläger nach Bekanntwerden der Änderungen verstreichen lassen, desto eher kann er folgern, dass es sie nicht gibt.

Den Stichtag zu verschieben heißt, das Feuer vom Haus wegzurücken: Gelöscht ist es nicht, aber der Ruf nach der Feuerwehr wirkt weniger dringend. Die Norweger kündigten ihren Antrag vier Tage nach der Verschiebung an. MBL und NRK glauben, nach ihrem Kenntnisstand die Ersten weltweit zu sein, die einen Richter bitten, diese Bedingungen zu stoppen.

Anderswo schaut man hin

Die Europäische Kommission begrüßt die Verschiebung und kündigt an, auf die Einhaltung des EU-Rechts zu achten, darunter das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und der Digital Markets Act, so eine Erklärung gegenüber Nieman Lab. Im Vereinigten Königreich prüft die Wettbewerbsbehörde die Bedingungen nach eigenen Angaben weiter. Ebenfalls laut dem US-Labor haben zwei deutsche Verlegerverbände Brüssel gebeten, das Inkrafttreten bis zu einer vollständigen Prüfung zu untersagen.

Ein Anhörungstermin ist nicht öffentlich bekannt. Um etwas zu bewirken, müsste die Osloer Entscheidung vor dem 20. November fallen. Bis dahin kann Meta seine Seite noch einmal anpassen, wie es seit dem 16. Oktober Sprache für Sprache getan hat. Was bislang keine Fassung enthält, ist die Zusage, die die norwegische Presse verlangt: vertraglich zu respektieren, wenn eine Website Nein sagt.

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Häufig gestellte Fragen

Wer verklagt Meta in Norwegen?
Zehn Medienhäuser: NRK, TV 2, Schibsted, Amedia, Polaris, Aller, DN, Mentor Medier, die Nachrichtenagentur NTB und Hordaland Folkeblad. Ihr Verband MBL gab am 27. Oktober bekannt, dass sie beim Bezirksgericht Oslo eine einstweilige Verfügung gegen Metas neue Geschäftsbedingungen beantragen, bis ein Richter über deren Rechtmäßigkeit entschieden hat.
Was werfen die Medien Metas Geschäftsbedingungen vor?
Eine Klausel erlaubt Meta, Crawler auf die Websites zu schicken, die mit professionellen Facebook- und Instagram-Konten verknüpft sind, sie regelmäßig erneut zu besuchen und Test-Anmeldedaten zu nutzen. Laut MBL könnte so jeder Artikel, jedes Foto und jedes Video norwegischer Medien abgegriffen werden, auch hinter der Bezahlschranke. Ein Widerspruch ist nicht vorgesehen: Der einzige Ausweg sei, das Konto zu löschen, sagt der Verband.
Hat Meta das KI-Training aus den Bedingungen gestrichen?
Das Wort ist verschwunden, die Frage bleibt offen. Am 28. Oktober um 11.18 Uhr enthielt keine der fünf Fassungen der Seite (US-Englisch, britisches Englisch, Französisch, Deutsch, Norwegisch) noch das Verb trainieren oder ein Äquivalent. Ob aber das „Entwickeln“ und „Erforschen“ von Werbeprodukten auch KI-Werkzeuge umfassen kann, die Anzeigen erzeugen, sagt keine der fünf Fassungen, weder so noch so.
Was fordert die norwegische Presse?
Laut MBL drei Dinge: Die Beachtung von robots.txt soll in den Bedingungen stehen und nicht nur von einem Sprecher zugesagt werden. Jede Nutzung von Journalismus zum KI-Training oder für eigenständige KI-Produkte soll über eine gesonderte, freiwillige Vereinbarung mit jedem Medium laufen. Und wer Crawler aussperrt, soll dafür nicht mit geringerer Reichweite bezahlen.
Wann entscheidet das Gericht in Oslo?
Ein Termin für eine Anhörung ist nicht öffentlich bekannt. Die Bedingungen sollten am 30. Oktober in Kraft treten. Meta hat den Stichtag auf den 20. November verschoben und das am 23. Oktober gegenüber Nieman Lab erläutert, vier Tage vor der Ankündigung des norwegischen Antrags. Um etwas zu bewirken, müsste die Entscheidung vor diesem Datum fallen. MBL und NRK glauben, nach ihrem Kenntnisstand die Ersten weltweit zu sein, die einen Richter bitten, diese Bedingungen zu stoppen.
Katja Liersch

Katja Liersch

Mitgründerin & Journalistin

Katja ist Journalistin und TV-Produzentin. Mit jahrzehntelanger Erfahrung in den Mainstream-Medien bringt sie bei Declic Media die Perspektive derjenigen ein, die KI entdecken: neugierig, anspruchsvoll und pragmatisch. Sie sorgt dafür, dass jeder Inhalt wirklich alle anspricht.

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