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Arbeitsgerichte und der Verdacht der KI-Klagen

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39 Prozent mehr Klagen vor britischen Arbeitsgerichten. Im offiziellen Bericht kommt das Wort „KI“ kein einziges Mal vor.

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Arbeitsgerichte und der Verdacht der KI-Klagen

Das britische Justizministerium hat seine vierteljährlichen Statistiken für das Geschäftsjahr bis März 2026 veröffentlicht. Die Einzelklagen vor den Arbeitsgerichten steigen darin um 39 Prozent, die Zahl der erledigten Fälle sinkt um 12 Prozent, und der Rückstau an offenen Verfahren erreicht 64.000 Fälle, ein Plus von 55 Prozent. Weder im Bericht noch in dessen Tabellen taucht das Wort „KI“ ein einziges Mal auf.

Eine offizielle Zahl, und eine Geschichte, die nicht ganz passt

Diese Zahlen kursieren seit ein paar Tagen mit einer fertigen Erklärung: Die künstliche Intelligenz habe das Verfassen einer Klage so leicht gemacht, dass das System aus den Fugen gerate. Die Zahlen selbst stimmen, und das ist weder eine Kanzleischätzung noch eine Presseerhebung, sondern amtliche Statistik. Die Erklärung dagegen stammt nicht vom Ministerium.

Die Hälfte des Problems liegt am Schalter, nicht in der Schlange

Der Rückgang der erledigten Fälle ist die Zahl, die in den Übernahmen unter den Tisch fiel.

Ein Stau entsteht ebenso durch zuströmenden Verkehr wie durch geschlossene Mautstellen. Genau das passiert hier: Der Rückstau explodiert, weil die Eingänge um 39 Prozent steigen und die Ausgänge um 12 Prozent zurückgehen. Die Urteilskapazität zählt genauso viel wie die Zahl der Kläger.

Ein weiteres Detail beschädigt die Erzählung vom allgemeinen Ansturm: Die Sammelklagen fielen im selben Jahr um 40 Prozent, und der Gesamtanstieg bei den britischen Gerichten geht vor allem auf Einwanderungsverfahren zurück.

Was die Richter wirklich sagen

Es gibt ein Dokument, in dem Richter die KI beim Namen nennen. Es handelt sich um eine gemeinsame Anweisung der beiden Vorsitzenden der Arbeitsgerichte, Barry Clarke für England und Wales, Susan Walker für Schottland, in Kraft seit dem 22. Juni 2026.

Der Text betrifft ein einziges Verfahren, nicht die Klagen im Allgemeinen: den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, mit dem eine Kündigung ausgesetzt werden kann, bevor die Sache in der Hauptsache verhandelt wird. Eine schmale Tür, in der Praxis vor allem von Whistleblowern genutzt, die laut der Anweisung selten durchschritten wird.

Ausgerechnet an dieser Tür ist der Befund spektakulär. Die Gerichte erhielten früher „vielleicht 20 solcher Anträge pro Jahr“ für ganz Großbritannien. Heute erhalten sie ebenso viele in den meisten Geschäftsstellen jeden Monat, ein Anstieg, der laut der Anweisung vor allem Whistleblower betrifft und im Original „often indicating use of artificial intelligence“ sei, auf Deutsch: oft auf den Einsatz künstlicher Intelligenz hindeute.

Der Vorwurf der Richter richtet sich dabei weniger gegen die Menge als gegen die Form: keine grundsätzliche Ablehnung der KI, aber Schriftsätze, die zu lang, zu verschachtelt und mit sachfremdem Stoff gefüllt sind.

Das fehlende Wort: Niemand zählt mit

„Often indicating use of artificial intelligence.“ Diese Formulierung trägt die gesamte Geschichte.

Es ist der Eindruck von Fachleuten, die den ganzen Tag Akten lesen, vermutlich zutreffend, aber eben ein Eindruck. Nirgends existiert ein Zähler für maschinell verfasste Schriftsätze. Man hat eine belastbare Zahl zu den Klagen, null zu deren Herkunft.

Ein Gegenindiz steckt sogar in den amtlichen Tabellen. Würde die KI die Akten aufblähen, indem sie Klagegründe stapelt, müsste die durchschnittliche Zahl der Anspruchspunkte pro Klage steigen. Sie blieb bei 2,2, wie im Vorjahr, auf einem Erhebungsbereich, der noch erweitert wird.

Deutschland erzählt dieselbe Geschichte, in einem anderen Saal

Am 24. April 2026 beschrieb der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Jens Blüggel, auf der Jahrespressekonferenz in Essen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die um mehr als 55 Prozent gestiegen seien, auf 7.615 Fälle im Jahr 2025 an den acht Sozialgerichten des Landes.

Sein Bild der Schriftsätze gleicht dem der britischen Richter: „oft sehr lang“, enthielten „eine Vielzahl oft nicht zielführender Anträge“, mit Verweisen auf Rechtsprechung, die es gar nicht gibt. Seine Vizepräsidentin, Dörte Bergmann, berichtet den Satz, den Rechtsuchende den Richtern entgegenhalten: „Die KI sagt aber das und das.“

Zwei Länder, zwei völlig verschiedene Gerichtsbarkeiten, und derselbe Bruchpunkt: das Eilverfahren. Auch dort gibt es keine systematische Erhebung.

Und wenn der Anstieg gar nichts Britisches wäre?

Würde die KI die Welle erklären, müsste sie Länder verschonen, in denen sie im Gerichtssaal weniger präsent ist. Genau das beobachtet man nicht.

In Frankreich verzeichneten die conseils de prud'hommes 131.536 neue Verfahren im Jahr 2025, ein Plus von 11,2 Prozent, nach +9,1 Prozent 2024 und +8,1 Prozent 2023. Der Rückstau sprang um 18,7 Prozent auf 169.221 Fälle, aus demselben Grund wie jenseits des Kanals: Die Eingänge steigen, die Ausgänge stagnieren.

In Deutschland stiegen die neuen Verfahren vor den Arbeitsgerichten 2023 um 8,8 Prozent und 2024 um 9,4 Prozent, dem letzten vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Jahr. Die Reihe endet dort, achtzehn Monate hinter der britischen zurück.

Diese Reihen lassen sich nicht deckungsgleich übereinanderlegen: Geschäftsjahr von April bis März auf der einen Seite, Kalenderjahr auf der anderen, unterschiedliche Zähleinheiten. Sie in einer Spalte zusammenzuführen hieße, Kilometer und Kilogramm zu addieren. Was bleibt, ist eine gemeinsame Richtung, die 2023 in drei Ländern einsetzte, ohne dass jemand in Frankreich oder Deutschland darin die Hand eines Chatbots erkennt.

Die Gebühren erklären die Unterschiede nicht

Die naheliegende Hypothese wäre, dass die britische Gebührenfreiheit den Unterschied macht. Sie wurde bereits in voller Größe getestet, und zwar vom Vereinigten Königreich selbst.

2012/13 erhielten die Arbeitsgerichte 54.704 Einzelklagen. 2013 werden Gerichtsgebühren eingeführt: Zwei Jahre später sinkt die Zahl auf 16.420, ein Rückgang um 70 Prozent. Der Oberste Gerichtshof kippt sie 2017, und das Volumen erholt sich sofort, auf 27.916 und dann 39.615. Der Eintrittspreis verändert das Klageaufkommen nicht am Rand, er teilt es durch drei. Doch seit 2017 hat er sich nicht mehr bewegt: Der stärkste Hebel im Dossier ist der, der konstant geblieben ist.

Deutschland, als strenger geltend, ist es in der Praxis gar nicht so sehr. Das Arbeitsgerichtsgesetz erlaubt es, in erster Instanz ohne Anwaltszwang selbst zu prozessieren, und untersagt es der obsiegenden Partei, sich ihre Anwaltskosten erstatten zu lassen: Niemand riskiert, die Rechtsberatung der Gegenseite zu bezahlen. Was dort wirklich filtert, ist eine Frist von drei Wochen, um eine Kündigung anzufechten.

Frankreich wiederum ist gerade den umgekehrten Weg zum Vereinigten Königreich gegangen. Seit dem 1. März 2026 kostet die Anrufung eines conseil de prud'hommes laut Arbeitsministerium einen Beitrag von 50 Euro, zu zahlen von der klagenden Partei, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, mit Befreiung bei Prozesskostenhilfe. Zu neu, um den Anstieg von 2025 zu erklären, aber der Kontrast ist deutlich: London bleibt gebührenfrei, während Paris eine Maut wieder einführt.

Zu den prud'hommes selbst findet sich keine veröffentlichte institutionelle Feststellung zum Einsatz von KI bei den Klagen. Die Verwaltungsgerichte dagegen haben begonnen, sichtbar maschinell erstellte Anträge zurückzuweisen. Erfasst wird das von Anwälten, nicht von einer Institution: stereotype Anträge, Argumente ohne Bezug zur Situation des Antragstellers, in einem Fall ein Antrag, der sich auf einen einzigen Screenshot reduzierte.

So steht das Dossier tatsächlich da: drei Länder, deren Arbeitsgerichte sich seit 2023 füllen, Eilverfahren, die im Vereinigten Königreich wie in Deutschland überlaufen, und Richter, die eine maschinelle Handschrift erkennen, ohne über ein einziges Werkzeug zu verfügen, um sie zu zählen.

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Häufig gestellte Fragen

Um wie viel sind die Klagen vor britischen Arbeitsgerichten gestiegen?
Im Geschäftsjahr bis März 2026 stiegen die Einzelklagen laut den vierteljährlichen Statistiken des britischen Justizministeriums um 39 Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl der erledigten Fälle um 12 Prozent, und der Rückstau an offenen Verfahren erreichte 64.000 Fälle, ein Plus von 55 Prozent.
Macht das britische Justizministerium die KI für diesen Anstieg verantwortlich?
Nein. Das Wort „KI“ taucht kein einziges Mal im Bericht oder in dessen Tabellen auf, und das Ministerium nennt keine Ursache. Die Erklärung durch künstliche Intelligenz kursiert in den Presseberichten, nicht in der amtlichen Statistik.
Was sagen britische Richter genau zum Einsatz von KI?
Eine gemeinsame Anweisung der beiden Vorsitzenden der Arbeitsgerichte, in Kraft seit dem 22. Juni 2026, betrifft ein einziges Verfahren: den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Sie beschreibt einen Anstieg dieser Anträge, der im Original „often indicating use of artificial intelligence“ sei, auf Deutsch: oft auf den Einsatz künstlicher Intelligenz hindeute. Das ist ein fachlicher Eindruck, keine Zählung, und er betrifft nicht die Klagen insgesamt.
Weiß man, welcher Anteil der Klagen von einer KI verfasst wird?
Nein, das zählt niemand. Es gibt nirgends einen Zähler für maschinell verfasste Schriftsätze. Man verfügt über eine belastbare Zahl zu den Klagen, aber über nichts zu deren Herkunft. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Deutschland fehlt den Richtern, die das Phänomen beschreiben, jedes Werkzeug, um es zu messen.
Ist der Anstieg der Arbeitsrechtsstreitigkeiten ein rein britisches Phänomen?
Nein. In Frankreich verzeichneten die Arbeitsgerichte (conseils de prud'hommes) 131.536 neue Verfahren im Jahr 2025, ein Plus von 11,2 Prozent, nach +9,1 Prozent 2024 und +8,1 Prozent 2023. In Deutschland stiegen die Neuverfahren 2023 um 8,8 Prozent und 2024 um 9,4 Prozent. Diese Reihen lassen sich nicht deckungsgleich übereinanderlegen: Zeiträume und Zähleinheiten unterscheiden sich. Sie zeigen eine gemeinsame Richtung, die bereits 2023 einsetzte, aber keine vergleichbaren Größenordnungen.
Was kostet eine Klage vor einem französischen Arbeitsgericht?
Seit dem 1. März 2026 kostet die Anrufung eines conseil de prud'hommes laut französischem Arbeitsministerium einen Beitrag von 50 Euro, zu zahlen von der klagenden Partei, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, mit Befreiung bei Prozesskostenhilfe. Die Maßnahme ist zu neu, um den 2025 verzeichneten Anstieg zu erklären.
Alexandre Noto

Alexandre Noto

Mitgründer & Tech-Experte

Alexandre ist seit über 20 Jahren in der Tech-Branche. Unternehmer, Software-Architekt und KI-Enthusiast, übersetzt er komplexe Konzepte in verständliche Erklärungen. Bei Declic Media ist er die technische Stimme, die KI für alle verständlich macht.

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